Warum Zentralklinikum?

Die aktuelle Situation

Im Dezember 2019 wies der Landkreis Diepholz als Gesellschafter des Klinikverbundes Landkreis Diepholz den Weg in die Zukunft der klinischen Gesundheitsversorgung der Menschen mit dem Grundsatzbeschluss zum Bau eines Zentralklinikums im Landkreis Diepholz. 
In diesem Zuge werden die drei bestehenden Kliniken in Bassum, Diepholz und Sulingen abgelöst von einer größeren Klinik im Landkreis. 

Die strukturellen Veränderungen in der Krankenhausgesellschaft und die daraus resultierenden Maßnahmen halten für kleine Häuser der Grund- und Regelversorgung, wie sie im Landkreis Diepholz zu finden sind, große Herausforderungen bereit. 

Neben der Einführung der Diagnosis Related Groups (DRGs) im Jahre 2004 führen erhöhte Anforderungen durch Gesetzesänderungen, ein zunehmender Fachkräftemangel, kostenintensive Tarifabschlüsse und steigende Personal-, Qualitäts- und Strukturvorgaben zu immer größeren Anforderungen an die Krankenhausträger.

Für einen qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Betrieb eines Krankenhauses sind vermehrt Mindestgrößen, Mindestfallzahlen und eine strukturelle Ausstattung mit Medizintechnik gefordert. Die Kliniken im Landkreis Diepholz sind dabei kein Ausnahme. Von diesen Entwicklungen sind in besonderem Maße kleinere Krankenhäuser in ländlichen Regionen auf Bundesebene betroffen. 

Die drei Kliniken

Die Problematik:

  • Der Klinikverbund besteht aus drei sehr kleinen somatischen Standorten mit je 116, 120 und 127 Planbetten.
  • Trotz der ortsnahen Versorgung hält jedes Haus andere Spezialisierungen z.B. in der Chirurgie oder der Inneren Medizin vor. Daher kann es innerhalb des Klinikverbundes zu einer Verlegung zu einem Standort mit der geforderten Spezialisierung kommen.
  • An allen drei Standorten sind die personellen und sachlichen Voraussetzungen eines Klinikbetriebes rund um die Uhr zu erfüllen. 
  • Der bundesweite Fachkräftemangel erschwert es Personal im pflegerischen und ärztlichen Bereich zu finden. 
  • Aufgrund der geringen Bettenzahlen können nur zeitlich begrenzte Weiterbildungsermächtigungen angeboten werden, was eine geringe Attraktivität kleiner Kliniken für Assistenzärztinnen und -ärzte zur Folge hat. Um dies zu kompensieren, entsteht ein hoher finanzieller Aufwand für „Leiharbeitnehmer“ (sog. Honorarärzte, aber auch Pflegekräfte)  
  • Daraus resultiert ein defizitärer Betrieb mit steigenden Ausgleichszahlungen durch den Landkreises Diepholz 

Der Landkreis Diepholz hat sich seiner Verantwortung und gesetzlichen Verpflichtung gemeinsam mit seiner Eigengesellschaft Klinikverbund Landkreis Diepholz gGmbH intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, wie eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Krankenhausversorgung für den Landkreis Diepholz aussehen kann.

Das Zentralklinikum für die Zukunft

Nach intensiven Evaluationen der letzten Jahre und umfassenden Beratungen wurde im Dezember 2019  beschlossen, dass nur die Errichtung eines zentralen Klinikums im Landkreis eine dauerhafte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Krankenhausversorgung gewährleistet.

Die Vorteile des Zentralklinikums:

  • Alle fachlichen Spezialisierungen vor Ort. Transporte fallen weg und sparen Zeit für den Patienten
  • Erweiterungen des fachlichen Angebots werden möglich - neue und notwendige Abteilungen wie Neurologie zur Schlaganfallbehandlung, Gynäkologie und Geburtshilfe
  • Erfüllung der neuen rechtlichen Vorgaben, z.B.. Mindestmengen 
  • Dauerhaft attraktive Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten, bessere Weiterbildungsmöglichkeiten für Assistenzärztinnen und -Ärzte, Das Ziel ist dabei ein Akademisches Lehrkrankenhaus zu werden was die Akquise ärztlicher Nachwuchskräfte vereinfacht.
  • Abläufe können optimiert und neu strukturiert werden.
  • Eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit wird durch Optimierung von Strukturen und geringere Betriebskosten als an drei Standorten möglich.

Informationen zum Planungs- und Entscheidungsprozess:

  • Ein Antrag auf finanzielle Förderung, durch den Krankenhausstrukturfonds und/oder die allgemeine Krankenhaus-Investitionsförderung des Landes Niedersachsen, wurde gestellt. Eine Pressemitteilung zur Förderung finden Sie hier.
  • Das Zusammenwirken mit Rettungsdienst, Kostenträgern, kassenärztlicher Vereinigung, Ärzteschaft sowie weiteren Anbietern von Gesundheit und Pflege ist in der Realisierung dieses Projekts unabdingbar,
  • Der Standort des Zentralklinikums kann ausschließlich nach objektiven Kriterien gewählt werden. (mehr dazu erfahren Sie hier)
  • Die Neunutzung der drei vorhandenen Krankenhausstandorte soll, unter besonderer Berücksichtigung von ambulanter Notfallversorgung, Gesundheit und Pflege, in Zusammenarbeit mit Standortkommunen und Leistungsanbietern erfolgen. Diese Neuorientierung bietet auch die Chance, für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der ambulanten medizinischen Versorgung und neue wirtschaftliche Versorgungseinheiten. Idealerweise sollte das Thema Gesundheit weiter an den Standorten etabliert bleiben; dies z. B. in Form von Ärztehäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen wie z. B. Kurzzeitpflege, oder als Gesundheitszentrum.
  • Mithilfe eines Generalplanerwettbewerbs wurde ein Team aus Architekten, Unternehmen aus den Bereichen der technischen Gebäudeausstattung, Medizintechnik sowie Landschaftsarchitekten gefunden, um den Bau des Zentralklinikums umzusetzen.