Klinikverbund Landkreis Diepholz stellt Bauantrag für Zentralklinikum

Keine Lücken im medizinischen Versorgungsnetz

Das Zentralklinikum in Twistringen-Borwede nimmt einen weiteren bedeutenden Schritt in Richtung Realisierung. Der Bauantrag wurde offiziell beim Fachdienst Bauordnung und Städtebau des Landkreises Diepholz eingereicht.

 

„Die Einreichung des Bauantrags ist ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg von der Planung zur Realisierung des Zentralklinikums“, so Landrat Cord Bockhop als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung. „Wir arbeiten daran, eine moderne und hochqualitative medizinische Einrichtung zu schaffen, die die Gesundheitsversorgung in dieser Region nachhaltig gewährleistet und einen positiven Beitrag zur Lebensqualität der Menschen in unserem Landkreis Diepholz leistet.“

 „Das Fax zur ‚Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren‘ ist bereits beim Fachdienst Bauordnung und Städtebau eingegangen, auch die digitale Bauakte wurde angelegt“, erläutert Fachdienstleiter Stephan Maaß das Verfahren. Zunächst wird der Bauantrag auf Vollständigkeit geprüft und eventuell fehlende Unterlagen nachgefordert. Bei Vollständigkeit werden die erforderlichen Fachbehörden digital zeitgleich beteiligt. „Die untere Denkmalschutzbehörde hat schon mit der Prüfung des Baugrundstückes begonnen“, so Stephan Maaß weiter.

Vom Bauantragsformular, Bau-Berechnungen und Lageplan über die Bau- und Betriebsbeschreibung bis hin zu Brandschutzgutachten, Entwässerungskonzept und Barrierefreiheitsbeschreibung – der Bauantrag umfasst detaillierte Pläne und Einzelheiten zur Gestaltung und Nutzung des Zentralklinikums. Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Direkt im Fachdienst Bauordnung und Städtebau wird das Bauordnungsrecht geprüft. Darüber hinaus wird neben der Stadt Twistringen eine Vielzahl von Fachbehörden in dem Genehmigungsverfahren beteiligt, wie z. B. die Brandschutzprüferin, die untere Naturschutzbehörde, das Straßenverkehrsamt und das Gewerbeaufsichtsamt. Nach dem Eingang und der Auswertung der Stellungnahmen kann die Baugenehmigung erteilt werden. Die Bearbeitungszeit bis zur Erteilung der Baugenehmigung beträgt ab dem Zeitpunkt der Vollständigkeit der Bauvorlagen circa drei Monate.

„Mit dem Zentralklinikum können wir den steigenden Anforderungen an die Gesundheitsversorgung gerecht werden und schaffen zeitgleich neue Perspektiven für Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitende. Wir treffen jetzt alle nötigen Vorbereitungen, damit die Baustelleneinrichtung beginnen kann, sobald wir den Förderbescheid in den Händen halten“, so Uwe Lorenz, Sprecher der Geschäftsführung des Klinikverbundes und Leiter des Projekts Zentralklinikum. „Im nächsten Schritt geht es dann in die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe.“

Vergangenen Monat hat sich der Niedersächsische Krankenhaus-Planungsausschuss schon für eine Fördersumme in Höhe von 250 Millionen Euro für den Neubau des Zentralklinikums im Landkreis Diepholz ausgesprochen. Anfang dieses Jahres wurde der Förderantrag mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 320 Millionen Euro eingereicht. 2028 soll das neue Zentralklinikum in Betrieb gehen. Bis dahin setzt der Klinikverbund Landkreis Diepholz weiter auf die bisherigen drei somatischen Krankenhausstandorte in Bassum, Diepholz und Sulingen.

„Die derzeitige Situation ist bundesweit für die Kliniken massiv herausfordernd. Der wirtschaftliche Druck auf die Klinikträger sowie Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft, aber insbesondere auch der Fachkräftemangel führen bereits jetzt andernorts zu Standortreduzierungen“, erklärt Aufsichtsratsvorsitzende Ulrike Tammen. „Mit der Planung und dem Bau einer Zentralklinik ist die Zukunft der medizinischen Versorgung im Landkreis Diepholz rechtzeitig gesichert und würde sogar die Strukturvoraussetzungen für eine Schwerpunktversorgung erfüllen.“

„Auch in den nach Erteilung der Baugenehmigung und Erhalt des Förderbescheides anstehenden voraussichtlich vier Jahren Planungs- und Bauzeit werden Klinikverbund, Kreispolitik und Kreisverwaltung gemeinsam dafür Sorge tragen, dass in unserem Landkreis Diepholz keine Lücken im medizinischen Versorgungsnetz entstehen“, kündigt Landrat Cord Bockhop an. „Wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, den Betrieb der drei Klinikstandorte inklusive des Leistungsspektrums bis zum Tage des Umzuges aufrechtzuerhalten, soweit die anstehende Krankenhausreform und äußere Rahmenbedingungen, wie z. B. die Personalgewinnung, dies zulassen.“

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Landkreis Diepholz

Landrat

Cord Bockhop

Tel.: (05441) 976-1000

cord.bockhop(at)diepholz.de

 

Kliniken Landkreis Diepholz gGmbH

Geschäftsführung

Uwe Lorenz

Tel.: (05441) 972100

u.lorenz@kliniken-lkd.de

Diese Pressemitteilung wurde am 06.07.2023 gemeinsam mit dem Landkreis Diepholz veröffentlicht.