Zentralklinik: Für ersten Spatenstich gerüstet

Finanzierungsstrategie des Landkreises sieht Ausfallbürgschaft von bis zu 80 Millionen Euro vor

Landkreis Diepholz – Im kommenden Jahr soll der erste Spatenstich für die Zentralklinik in Borwede gesetzt werden – auch wenn die bewilligten Fördermittel des Landes nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Der Landkreis Diepholz hat eine Finanzierungsstrategie, die den rechtzeitigen Geldfluss sichert – auch für die nicht vom Landgeförderten Baubereiche wie zum Beispiel das Parkhaus. Der Schlüssel ist eine Ausfallbürgschaft von maximal 88 Millionen Euro.

Dieser Strategie hat der Finanzausschuss bereits ohne Diskussionzugestimmt. Am Montag hat der Kreistag darüber zu entscheiden, und esnicht zu erwarten, dass er der Beschlussempfehlung des Fachausschusses nicht folgt. Hintergrund: Der Kreistag hat längst beschlossen, dass derLandkreis die ungedeckten Investitionskosten beim Bau des Zentralklinikums übernimmt, sprich die nicht vom Land gefördertenTeilbereiche in Höhe von insgesamt 80 Millionen Euro – plus oder minuszehn Prozent.
Auftragsgemäß hat die Kreisverwaltung verschiedene Alternativen zurFinanzierung des nicht förderfähigen Anteils erarbeitet. Dabei war einbesonderer Aspekt zu berücksichtigen: „Da noch nicht feststeht, wie und inwelchem zeitlichen Rahmen die Fördermittel abgerufen werden können,geht es letztendlich nicht nur um die Finanzierung der nicht förderfähigenInvestitionskosten, sondern auch um die Schaffung vonZwischenfinanzierungsmöglichkeiten.“
Von drei Varianten favorisierte die Verwaltung nach Abwägung aller Vor- und Nachteile diese: Im kommenden Jahr bezuschusst der Landkreis dieBaumaßnahme nach Bedarf mit maximal 20 Millionen Euro, die iminvestiven Bereich des Haushaltes eingeplant werden. Ab 2025 erfolgt danndie Finanzierung des nicht förderfähigen Anteils. Sind dabeiZwischenfinanzierungen erforderlich, könnten sie überDarlehensaufnahmen des Bauträgers geleistet werden. Will heißen: über dieGrundstücks- GmbH und Co. KG des Klinikverbunds Landkreis Diepholz, sieist Bauträger.
Die Darlehensaufnahme insgesamt soll über eine Ausfallbürgschaft desLandkreises in Höhe von maximal 88 Millionen Euro abgesichert werden.Zins- und Tilgungsleistungen der Zwischenfinanzierungsdarlehen sollen vomLandkreis übernommen werden.
Für diese Lösung sprechen nach Auffassung der Verwaltung folgendeArgumente: „Der Bauzeitenplan und die Finanzierungsübersicht desGeneralplaners sehen für 2024 erste Baukosten in Höhe von 18,1 MillionenEuro vor. Es ist derzeit nicht bekannt, wann und in welcher Höhe dieFördergelder abgerufen werden können. Mit Genehmigung des Haushaltesdes Landkreises Diepholz im ersten Halbjahr 2024 ständen 20 Millionen zurFinanzierung der 2024 avisierten Baumaßnahmen bereit. Der Zuschusswürde die Höhe der Ausfallbürgschaft mindern.“ Dem hat sich derFinanzausschuss angeschlossen – mit einer einstimmigen Empfehlung anden Kreistag.

Dieser Artikel ist am 30. November in der Kreiszeitung erschienen.